Beglaubigte Übersetzungen
von Urkunden, Zeugnissen und offiziellen Dokumenten
Zur Vorlage bei Gerichten, Behörden, Botschaften und Konsulaten oder anderen Institutionen benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung. Als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer der englischen und spanischen Sprache bin ich befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zwischen den Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch zu bestätigen. Diese Bestätigung durch einen vereidigten Übersetzer wird umgangssprachlich als "beglaubigte Übersetzung" bezeichnet.
Ich berate Sie gerne bei Fragen zum internationalen Gebrauch von Urkunden-Übersetzungen, etwa hinsichtlich notarieller Beglaubigung, Apostille und Legalisation für das In- und Ausland.
Um Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre Übersetzung machen zu können, benötige ich lediglich Kopien Ihrer Dokumente, welche Sie mir einfach per E-Mail oder Fax zusenden können. [mehr...]
Besonders bei eiligen Übersetzungen ist dies sinnvoll, weil die Kopie oft schon zur Anfertigung der Übersetzung ausreicht, und somit gegebenfalls direkt mit der Bearbeitung begonnen werden kann.
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