Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland
Falls Sie das Führungszeugnis im Ausland vorlegen wollen, kann es sein, dass man dort neben der Übersetzung auch eine Apostille oder Legalisation verlangt. In diesem Fall ist es ratsam, gleich bei der Beantragung des Führungzeugnisses darauf hinzuweisen, weil das Führungszeugnis dann direkt samt Apostille ausgestellt wird, bzw. samt einer Überbeglaubigung, die Sie zur Besorgung der Legalisation (bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes) benötigen. Hierzu wird das normalerweise nur maschinell erstellte Führungzeugnis von einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz unterschrieben und gesiegelt. Diese Unterschrift wird dann mit der Apostille (Bundesverwaltungsamt) bzw. einer Überbeglaubigung (Bundesjustizamt) versehen, und beide Dokumente werden Ihnen zusammen zugestellt. Wir fertigen dann anschließend für Sie eine Übersetzung des Führungszeugnisses einschließlich der Überbeglaubigung bzw. Apostille an.
Mehr Informationen zum Führungszeugnis, insbesondere zur Beantragung und Verwendung im Ausland, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz: Führungszeugnis: Verwendung im Ausland
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Digitale Beglaubigung
von Übersetzungen
Wir können beglaubigte Übersetzungen von Führungszeugnissen auch als elektronisch signiertes PDF gemäß SigG ausstellen.
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