Das (polizeiliche) Führungszeugnis
In Deutschland ist das Führungszeugnis (früher "polizeiliches Führungszeugnis" genannt) eine vom Bundesamt für Justiz ausgestellte Bescheinigung über die im Bundeszentralregister eingetragenen Vorstrafen einer Person.
Beantragen müssen Sie ein Führungszeugnis bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt, Bürgeramt o.ä.).
Falls Sie das Führungszeugnis im Ausland vorlegen wollen, kann es sein, dass man dort neben der Übersetzung auch eine Apostille oder Legalisation (Überbeglaubigung) verlangt. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie die Meldebehörde gleich bei Beantragung des Führungszeugnisses darauf hinweisen. Sie erhalten das Führungszeugnis dann z.B. direkt samt Apostille.
Weiterlesen:
Apostille Führungszeugnis
Legalisation Führungszeugnis
Übersetzung Führungszeugnis
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